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Auf dieser Seite haben Sie, als unser Mitglied, einige Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu bleiben.
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Auf dieser Seite  können Sie:

Leistungen unserer Reiserückholversicherung lesen

Leistungsbeschreibung

das “Kleingedruckte” für die Rücktransportversicherung lesen

Versicherungsbedingungen



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Das Wichtigste aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankenrücktransportkosten-Versicherung nach Tarif DRK PLUS / Stand 2004

1. Wer ist versichert?
Versichert nach dem Tarif DRK Plus der Barmenia sind ausschließlich die DRK-Mitglieder (sowie
deren Ehegatten und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, sowie für den/die im Haushalt lebende/n Partner/in, wenn der/die Partner/in dem DRK-Verband namentlich gemeldet wurde, der DRK-Verbände, die dieser Rahmenvereinbarung beigetreten sind.

Als DRK-Mitglieder gelten:
a) Fördermitglieder
b) ehrenamtliche Helfer
c) Jugendrotkreuz-Mitglieder
d) Organmitglieder

2. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

(1) Der Versicherer bietet Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. grenznahen Pendlern (100 km Umkreis), Versicherungsschutz für den

a) Ersatz von Aufwendungen für den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport,
b) Ersatz von Aufwendungen für Überführungskosten Verstorbener,
c) Ersatz von Aufwendungen für die Betreuung und ggf. Rückholung hilfsbedürftiger mitreisender Angehöriger
    und von Kindern aus dem Ausland an den Heimatort    durch den DRK Flugdienst bzw. im Auftrag der
    DRK Flugdienst GmbH.

(2) Als Ausland gelten alle Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme derjenigen,

a) in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder
b) in denen sie sich ununterbrochen länger als sechs Monate aufhält.

(3) Abweichend von § 1 Abs. 1 und § 1 Abs. 4 b AVB/RKT ersetzt der Versicherer  auch die  Aufwendungen im
     tariflichen Umfang für Mitarbeiter deutscher Luftfahrtunternehmen  und für Beamte im diplomatischen oder
     konsularischen  Dienst bzw. in deutschen  Handelsmissionen sowie deren Familienangehörige
     (Ehegatte und Kinder, für die Anspruchauf Kindergeld besteht,
     sowie für  den/die im Haushalt lebende/n Partner/in,
     wenn der/die Partner/ in dem DRK-Verband namentlich gemeldet wurde)
, wenn diese keinen ständigen
     Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland  haben und sich länger als sechs Monate ununterbrochen im
     Ausland aufhalten.

3. Umfang der Leistungspflicht

(1) Bedingt eine im Ausland akut aufgetretene Krankheit oder Unfallfolge den  Rücktransport der versicherten
     Person in die Bundesrepublik Deutschland bzw. bei grenznahen Pendlern an ihren Wohnsitz durch die DRK
     Flugdienst GmbH  oder im Auftrag der DRK Flugdienst GmbH, so werden die notwendigen  Aufwendungen des
     Krankenrücktransportes
     in voller Höhe ersetzt.
     Akute Behandlungsbedürftigkeit liegt nur dann vor, wenn die versicherte Person bei Antritt der Reise noch
     keine  Kenntnis von der Notwendigkeit einer Behandlung hat.
(2) Ist erkennbar, dass eine stationäre Heilbehandlung im Ausland auf Grund der Art und Schwere der Erkrankung
     einen Zeitraum von 14 Tagen übersteigen würde, so werden die  notwendigen Aufwendungen des
     Krankenrücktransports der versicherten Person in die Bundesrepublik Deutschland bzw. bei grenznahen
     Pendlern an ihren Wohnsitz durch  die DRK Flugdienst GmbH oder im Auftrag der DRK Flugdienst GmbH in voller
     Höhe ersetzt.

(3) Stirbt die versicherte Person im Ausland, so werden die Kosten der Überführung des Verstorbenen an seinen    
     Wohnsitz bis zu einem Höchstbetrag ersetzt, der den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr
     für eine Person entspricht. Bestattungskosten am Sterbeort werden nur übernommen, wenn  das Zurückholen
     aus dem Ausland ins Heimatland nicht möglich ist.

(4) Für Kinder unter 18 Jahren (bei behinderten Kindern unabhängig vom Alter) bzw. hilfsbedürftige
     Familienangehörige, Ehepartner/Lebenspartner, die nach Krankheit, Unfall  oder Tod ihrer mitreisenden Eltern
     oder  Ehegatten/Lebenspartner aufgrund ihres Alters, Gesundheitszustandes oder  ihrer Schwerbehinderung
     nicht allein  in der Lage sind, die Rückreise nach Deutschland bzw. bei grenznahen Pendlern an ihren Wohnsitz
     allein anzutreten, werden die Kosten für eine Begleitung durch geeignetes DRK-Fachpersonal (u. U. auch durch
     Familienangehörige in Deutschland, dies nur nach Absprache mit dem DRK Flugdienst) übernommen.
     Erstattungsfähig sind hierbei die Aufwendungen für Hin- und Rückreise des DRK-Fachpersonals (oder in
     Ausnahmefällen des betreuenden  Familienangehörigen)in der 2. Klasse (Flug,  Bahn) und max. 2
     Übernachtungen in einem Hotel der Mittelklasse. Für die Kinder oder die hilfsbedürftigen Familienangehörigen
     werden die Kosten bzw. Mehrkosten der Rückreise ersetzt, soweit das ursprünglich geplante Verkehrsmittel zur
     Rückreise nicht mehr genutzt werden kann. Die Anzahl der versicherten Reisen während der          
     Versicherungsdauer ist nicht begrenzt.

4. Beginn des Versicherungsschutzes

     Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Beginn der Mitgliedschaft im DRK und nicht vor Zahlung des  
     Förderbeitrages. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht
     geleistet. 5. Einschränkung der Leistungspflicht des Versicherers

(1) Keine Leistungspflicht besteht für Rücktransporte/ Betreuung

a)  aufgrund von Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und Todesfällen, die durch
     aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Teilnahme an inneren Unruhen verursacht worden sind;
b)  aufgrund von Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen und Todesfällen, die auf Vorsatz oder Sucht
     beruhen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen;
c)  aufgrund von Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen, die auf eine im Ausland beruflich ausgeübte
     Sportart zurückzuführen sind;
d)  die nicht durch die DRK Flugdienst GmbH und auch nicht im Auftrag der DRK  Flugdienst GmbH durchgeführt
     werden.

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